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Claudia Papst-Dippel zu TOP 14 Wiedereingliederung Eigenbetrieb Gebäudemanagement 12.12.2016

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

das externe Gutachten zur Wiedereingliederung des Eigenbetriebes hat die AfD-Fraktion noch nicht davon überzeugt, dass die Wiedereingliederung große Vorteile bringt.

Dabei sehen wir, wie das Gutachten ausführt, keine Probleme im rechtlichen Bereich. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine Einschätzung der „Kostenvorteile“ noch nicht geklärt sind.

Die Gründung des Eigenbetriebes erfolgte seinerzeit sicherlich auch aus Gründen der Kosteneffizienz. Die lange Entwicklungsphase ist uns allen noch einmal durch das besorgte Schreiben des Personalrates des EBG vom 23. November dargestellt worden.

Auch wenn die AfD an dieser Entwicklung nicht beteiligt war, scheinen uns die Darstellung und Anregungen des Personalrates durchaus plausibel. Die hohe Arbeitsqualität und Effizienz des EBG dient ja letztendlich der Erhaltung von Werten des Landkreises und ein leistungsstarkes Gebäudemanagement als Eigenbetrieb entlastet sicherlich auch die Verwaltung.

Die im Schreiben angedeutete Übersichtlichkeit und Transparenz eines Eigenbetriebes und des damit verbundenen Gesamtabschlusses sind gewichtige Argumente für eine weitere Prüfung einer Wiedereingliederung.

Wir, die AfD-Fraktion, sprechen uns also für eine weitere Prüfung aus, inklusive der angedeuteten Möglichkeit einer Nachversteuerung und lehnen die Wiedereingliederung ab.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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