Claudia Papst-Dippel zu TOP 15 Fortführung des Pilotprojekts „Verhütungsmittelfonds“ 12.12.2016
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,
Der Verhütungsmittelfond besteht seit 2014 als freiwillige Leistung des Landkreises und hat ein Budget von 10.000 Euro. Hinter dieser Zahl findet man ein emotionsgeladenes Thema und letztendlich Menschen mit Problemen. Verhütung und Schwangerschaft waren immer schon wichtige gesellschaftliche Themen und auch immer schon teilweise problembehaftet.
Im Jahr 2015 haben nun in Waldeck-Frankenberg 38 Frauen Hilfe gesucht und gefunden, der Fond wurde nahezu ausgeschöpft. Die entsprechenden ausführenden Stellen plädieren für die Notwendigkeit der Fortführung.
Insgesamt ist das Ziel, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, sehr begrüßenswert, denn betroffene Frauen können durch einen Abbruch ungeahnte seelische Belastungen davon tragen. Dass wir uns alle eigentlich einen Wandel zu mehr Kindern – vorzugsweise in stabilen Familien – wünschen, das ist an anderer Stelle zu thematisieren.
Das Problem mit dem Verhütungsmittelfond ist jedoch nach wie vor, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt und der Landkreis damit ein Versäumnis der Bundespolitik ausgleicht. Der Fond soll z.B. Hartz-4-Empfängern zu Gute kommen. Im Regelsatz Hartz-4 ist z. Zt. ein Betrag von 17,37 Euro für den Bereich Hygiene und Gesundheitspflege, zu dem auch Verhütung gehört, enthalten. Dieser Betrag ist als völlig unzureichend anzusehen, obwohl selbst Gerichtsurteile von einer Auskömmlichkeit und Zumutbarkeit ausgehen.
Die AfD Waldeck-Frankenberg sieht hier die Notwendigkeit im Sinne der Bürger des Landkreises auf die bundespolitische Ebene einzuwirken. Dabei ist eine freiwillige Leistung, die die Verschuldungssituation des Landkreises eigentlich gar nicht zulässt, sicherlich ein falsches Signal.
Aus dem Zwiespalt vor Ort einerseits, Hilfen zu geben, und andererseits die politische Botschaft „so nicht!“ zu transportieren, ergibt sich innerhalb der AfD-Fraktion ein uneinheitliches Abstimmungsverhalten zur Fortführung des Verhütungsmittelfonds. Einigkeit besteht jedoch eindeutig darin, dass eine Erhöhung der Hartz-4-Leistungen dringend erforderlich ist.