Redebeitrag Stefan Ginder TOP9 – Beraterleistungen und Honorare im Haushaltsplan 02.11.2020
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
und ein besonders herzliches Willkommen den Besuchern des heutigen Kreistages,
zunächst einmal möchten wir uns sehr herzlich für die Beantwortung unserer Anfrage bedanken, wir sind uns sehr bewusst, dass mit der Beantwortung dieser Großen Anfrage auch ein großes Arbeitspotenzial abgefordert wurde.
Aber gerade weil wir wissen, wie sensibel der Bürger auf das themenbesetze Wort Beraterhonorare reagiert, war es uns wichtig in diesem Bereich eine neue Herausforderung für die kommenden Jahre aufzuzeigen.
Uns ist klar, dass die Kreisverwaltung diese Große Anfrage der AfD nicht in der Tiefe beantworten konnte, wie wir vielleicht erhofft hatten, aber wir haben nach der nächsten Kommunalwahl sicherlich noch Gelegenheiten, dies zu vertiefen.
Bitte sehen Sie uns daher auch eine gewisse Enttäuschung nach, dass wir mit ihrem Beantwortungsansatz nicht zufrieden sein können, denn es bleiben einige Fragen unbeantwortet.
Zur Verdeutlichung zitiere ich aus unserer Anfrage:
Künftig sollten Fraktionen auch im Hinblick auf kommende Anträge sich in die Lage versetzt sehen, abzuschätzen, welche Kosten durch einen Antrag ausgelöst werden können, damit bereits im Vorfeld einer Antragstellung der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angewendet werden kann und Anträge auch mit diesen Prinzipien gestellt und verfolgt werden.
In Ihrer Beantwortung unter Hinweis auf die aufwändige Ermittlungsarbeit der Kosten für Beraterdienstleistungen, Honorare und Gutachterkosten wurde die Unschärfe in der Darstellung hingenommen.
Gerade dieser Satz wirft die Frage auf, wie wir der Verwaltung helfen können, solche Kosten künftig differenziert und transparent darzustellen.
Auch in Ihrer Interpretation, dass „Beraterverträge“ langfristig angelegt sind, würden wir gern unterscheiden, welche davon kurzfristig sind und wo genau im Haushalt diese Kosten dargestellt werden?
Auf unsere Frage, wer nun in der Liste aller externen Berater in den letzten 4 Jahren steht, konnten sie uns ebenfalls keine Antwort geben = aus datenschutzrechtlichen Gründen. Vielleicht haben Sie ja übersehen, dass wir auch mit einer anonymisierten Liste zufrieden gewesen wären?
Die von uns in der Vorbemerkung angesprochene Situation, dass der Kreisausschuss nicht in der Lage war – im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 – die gestellte Frage nach den im Plan enthaltenen Gesamtkosten für Beraterdienstleistungen und Honorare beantworten zu können, hat seinen Grund
in der produktorientierten Gliederung und Darstellung des Haushalts.
Das verstehen wir natürlich. Aber wir verstehen nicht, warum man aus dem Grundsatz der Haushaltsklarheit heraus diese Kosten nicht ganz einfach auflistet? Oder ist die verwendete Finanzsoftware dazu nicht in der Lage?
Aufgrund der geschilderten produktorientierten Haushaltsstruktur könne eine Aussage zur Höhe kumulierter Beraterdienstleistungen/Honorare/Gutachtenkosten erst nach umfangreichen und arbeitsintensiven Auswertungsarbeiten erfolgen.
Das verstehen wir natürlich auch. Aber wir verstehen nicht, warum keine Struktur geschaffen wird, die dies ermöglicht? Warum kann man bspw. beim Einbuchen der entsprechenden Geschäftsvorfälle diesen kein Auswertezeichen mitgeben, damit auf Knopfdruck entsprechende Übersichten generiert werden können? Oder wird Controlling im Jahr 2020 im Kreishaus noch mit Excel-Tabellen händisch erledigt? Könnte hier ein digital aufbereiteter Haushalt die Antwort sein? Sie erinnern sich sicherlich noch an unseren Antrag dazu.
Die Frage nach einer Kooperation mit dem Hessencampus Waldeck-Frankenberg lässt bei uns im Ergebnis den Wunsch entstehen, dass hier im „Netzwerk“ Synergien generiert werden sollten. Man könnte auch ganz leicht von konzernweiten Synergiepotentialen sprechen, die es zu heben gilt.
Völlig unverständlich ist für uns allerdings die Tatsache, dass keine Übersichten der externen Dienstleister bzw. Berater geführt werden. Vertragsmanagement und Compliance sind hier die Stichworte, die wir zukünftig im Verwaltungshandeln berücksichtigt sehen wollen.
Wie ich eingangs erwähnt habe, bedanken wir uns nochmals für die geleistete Beantwortung und sprechen den beteiligten Mitarbeitern unseren Dank aus.
Uns öffnen sich mit der kommenden Digitalisierung Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle, die es uns erlauben werden, die Finanzströme eines 235 Millionenhaushaltes besser nachvollziehen zu können.
Wir werden sicherlich dann die Antworten erhalten können, welche Fremdleistungen werden von der Verwaltung in Anspruch genommen, wer sind die Lieferanten und welche Querverbindungen gibt es?
Und wir werden dann auch sicherlich schauen können, was Verwaltung in welchen Einzelbereichen kostet und wir können uns überlegen, ob es manchmal Sinn macht, diese Verwaltungsaufgaben überhaupt entstehen zu lassen.