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Redebeitrag Hakola Dippel TOP7 Glyphosat 18.06.2018

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

Dieser Antrag der GRÜNEN ist ein reiner „Schaufensterantrag“.

Warum haben Sie nicht im Sommer 2015, als Sie noch in der Regierungskoalition mit der SPD waren und etwas bewirken konnten, gleich nach Bekanntwerden des Erlasses gehandelt und die Pachtverträge mit den Landwirten umgestellt?

Glyphosat, oft besser bekannt unter dem Markennamen des häufigsten Herbizides „Round-up“, spaltet wie kaum ein anderes Pflanzenschutzmittel.

Auf der einen Seite stehen die „Hurraapostel“, die PSM als „Segen für die Menschheit“ betrachten und sich kaum Gedanken über mögliche Folgewirkungen machen.

Und auf der anderen Seite stehen die Angsttrompeter, die jegliche „Chemie“ in der Landwirtschaft verteufeln und eine unbestimmte Angst vor allen möglichen Folgen haben.

Auch innerhalb der AfD wird heftig über Für und Wider dieses seit ca. 40 Jahren verwendeten Wirkstoffes debattiert. Es gibt bei uns noch keine endgültige Aussage, ob man den Einsatz für unschädlich hält oder das „Zeug“ lieber verbieten möchte.

Unsere Meinung zu diesem Thema ist heute wie folgt:

– Eine Bratwurst vom Grill (oder mehrere?) ist ebenfalls „wahrscheinlich krebserregend“ oder „wahrscheinlich nicht krebserregend“ (es gibt Studien, die das eine und das andere schlüssig belegen…)

– Im Urin vieler Menschen in Europa ist Glyphosat nachweisbar

– Es ist noch nicht genau nachvollziehbar, welche Wirkungen dieser Stoff im Stoffwechsel hat. Möglicherweise wirkt er als „Schleuser“ für Schwermetalle in die Zellen (was nicht so gut wäre).

– Das Mittel Round-up wird weltweit in unvorstellbar großen Mengen seit knapp 40 Jahren angewendet.

In dieser Zeit

*ist der Hunger stark zurückgegangen,

*ist die Lebenserwartung deutlich angestiegen,

*ist der durchschnittliche Wohlstand gewachsen,

-Für uns stellt sich die Situation im Moment so dar, dass bei verantwortungsvollem Umgang damit, nur wenig für ein sofortiges Verbot spricht.

Es kommt noch etwas hinzu, was uns dazu bewogen hat, sich beim Beschluss zu enthalten:

– Es ist uns nicht klar, wie hoch der Anteil kreiseigener Flächen ist, der an Landwirte verpachtet ist. Bei einer Gemengelage mit wenigen Kreisflächen und vielen eigenen bzw. von Privaten gepachteten Flächen würde man dem Landwirt die Arbeit unnötig erschweren. Außerdem wäre ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand bei Kündigung und Neuabschluss der Pachtverträge (oder ggf. Entschädigungszahlungen, wenn der Vertrag nicht neu gefasst wird) zu erwarten.

– Nach Aussage gut unterrichteter Menschen ist ein bundes- bzw. europaweites Verbot von Glyphosat im Laufe der nächsten drei bis fünf Jahre sowieso zu erwarten!

– Auf Freilandflächen (z.B. Böschungen) und befestigten Freilandflächen (Gehwege, Einfahrten, Bahndämme, …), die

*weder landwirtschaftlich,

*noch forstwirtschaftlich,

*noch gärtnerisch genutzt werden,

dürfen Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden (§ 12, Abs 2 Pflanzenschutzgesetz). Ausnahmen nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörden. Und diese sind in Hessen seit 25.6.15 nicht mehr möglich!

– Den Verlust an biologischer Vielfalt, der von den GRÜNEN im Zusammenhang mit dem Einsatz von „Round-up“ thematisiert wird, können wir nicht sehen:

*Durch intensive Nutzung mit starkem Einsatz von Düngern aller Art (bspw. werden Wiesen jedes Jahr fünfmal gemäht, ohne dass Gräser und Blumen zwischendurch blühen und Samen bilden können)

*Durch vermehrten Anbau von „Energiepflanzen“ (Mais und Raps) für die Faulgasanlagen gehen in den letzten Jahren wertvolle Lebensraumtypen verloren. Das wäre auch der Fall, wenn „Round-up“ (Glyphosat) durch einen anderen Stoff ersetzt würde.

– Die zu beobachtende Bienensterblichkeit hat eher etwas mit dem Einsatz bestimmter neuerer Insektizide (sogenannte Neonikotinoide) zu tun. Und viele Untersuchungen deuten darauf hin, dass Bienen sehr empfindlich und mit Orientierungslosigkeit auf digitalisierte, gepulste Mikrowellen (Mobilfunk!) reagieren. „Round-up“ ist hier nicht der böse Bube!

– Schließlich werden Vögel genannt: Der Verlust an Lebensräumen (Habitaten) ist für diese Tiere entscheidend und dieser entsteht nicht durch Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln.

– Eher leiden besonders größere Vögel – zum Teil Rote-Liste-Arten wie Schwarzstorch und Rotmilan – besonders unter den „Vogelschreddern, die vermehrt im Wald aufgestellt werden.

– Bei Zugvögeln hat man festgestellt, dass sie sich zum Teil an Infraschallmustern der Meereswellen orientieren. Es wäre interessant, welche Auswirkungen der Infraschall der großen windkraftanlagen auf diese Tiere hat.

Meine Damen und Herren,

auf Grund des eben Gesagten und der Gewissheit, dass alle Landwirte im Landkreis sich der Problematik bewusst sind und bestimmt sehr verantwortungsvoll mit dem „Zeug“ umgehen, lehnen wir das Ansinnen der GRÜNEN ab, auf kleinen, verteilt liegenden Flächen einen Einsatz zum jetzigen Zeitpunkt zu verbieten.

Wir werden uns enthalten, weil der Beschlussvorschlag des Kreisausschusses im ersten Absatz die bestehende Rechts- und Gesetzeslage benennt und im zweiten Abs. das sagt, was ich oben thematisiert habe.

Vielen Dank

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