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Redebeitrag Hakola Dippel TOP14 – Fortschreibung Schulentwicklungsplanes 2018-2022 , 24.06.2019

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

zunächst geht mein Dank an den Fachdienst Schulen und Bildung, der durch aufwändige Fleißarbeit dieses umfangreiche Werk erstellt hat.

Aus dem hessischen Schulgesetz ergibt sich ja der Auftrag an die Schulträger, einen Schulentwicklungsplan zu erstellen und fortzuschreiben.

An meinen Dank möchte ich aber auch gleich Kritik anhängen:

Schon lange bevor der SEP in der Schulkommission beraten wird, geht er den Kommunen mit Schulstandorten zu und nach dortiger Beratung kann man darüber in der Presse lesen.

Wenn man dann als Abgeordneter des KT von Bürgern darüber gefragt wird, kann man leider peinlich berührt nur auf den Verfahrensverlauf hinweisen. Momentan ist der „gemeine Abgeordnete“ der Letzte, der offiziell von diesem Entwurf Kenntnis erhält!

Warum wird der Entwurf nicht zeitgleich mit den Kommunen auch den Abgeordneten zugänglich gemacht?

Eine verlängerte Kenntnis des umfangreichen Werkes würde hier zu einer verbesserten Meinungsbildung führen.

Zur Zeit haben wir als Abgeordnete nur die Möglichkeit den SEP abzunicken oder abzulehnen. Eine ausführliche Debatte ist in der Kürze der Zeit nicht möglich.

Wir bitten darum, das Verfahren zukünftig nach Möglichkeit anzupassen.

 Meine Damen und Herren in den Vorbemerkungen wird die Problematik unseres großen Flächenkreises mit geringer Einwohnerzahl deutlich: die demographische Entwicklung (die Altersstruktur und die Entwicklung der Geburtszahlen) führt in Verbindung mit einem zunehmenden Fachkräftemangel zu einem verringerten Angebot an Arbeitsplätzen (Schließung von Betrieben, ….).

Daraus folgt eine verringerte Attraktivität unseres Landkreises für junge, gut ausgebildete Familien. Diese ziehen von hier weg oder kommen gar nicht erst hierhin …

Mittelfristig hat das Auswirkungen auf unsere Schulen.

Umso erfreulicher ist es, dass offensichtlich in den nächsten fünf Jahren die vorhandenen Schulstandorte gesichert sind.

Meine Damen und Herren, Sie kennen inzwischen unsere Kritik an diversen Ganztagsangeboten in den Schulen. Schleichend werden diese Angebote – die für sich genommen durchaus sinnvolle Bausteine sind! – ausgeweitet:

  • zunächst gibt es hier und da einige freiwillige,
  • dann werden diese vom Schulträger unterstützt,
  • dann wird das ausgeweitet auf Hausaufgabenbetreuung,
  • Unterricht am Nachmittag,
  • Sportangebote,
  • Mittagessen nicht zu vergessen!

Auf einmal merkt man, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, also werden diese Dinge in Gesetzesform mit verpflichtendem Charakter gebracht:

Und schon sind die Kinder von 8.00 bis 16.00 oder 17.00 h den Familien entzogen!

Leider ist das im Moment in einigen Fällen unbedingt notwendig, da viele Familien gar nicht von einem Einkommen überleben können, sondern Vater und Mutter gezwungen sind, beide ganztägig zu arbeiten. Hier anzusetzen ist eine andere Baustelle, die von den Kollegen in Land- und Bundestag bearbeitet wird.

Meine Damen und Herren. Ebenso wie eine verstärkte Ganztagsbetreuung kritisieren wir die zunehmende Ausweitung von Inklusion an allgemeinbildenden Schulen.

Ja, meine Damen und Herren, ich weiß, dass uns hier die Hände gebunden sind. Aber es sind einige Kollegen unter uns, die an entsprechender Stelle für eine Änderung des HSchG sorgen könnten!

Bei allen Maßnahmen der Inklusion muss das Wohl aller Kinder mitreflektiert werden. Auch Kinder ohne Behinderung haben ein Recht auf bestmögliche Förderung. Es ist durchaus richtig, dass Nichtbehinderte von der Begegnung mit Behinderten einen Gewinn haben. Ein Mehr an Gemeinsamkeit von behinderten und nicht behinderten Menschen ist in allen gesellschaftlichen Bereichen denkbar, im Bildungsbereich sehr wohl wünschenswert. Es sollte der Grundsatz gelten: So viel Inklusion wie möglich – so viel Differenzierung wie nötig!

Meine Damen und Herren, auch die Neuausrichtung sonder-pädagogischer Förderung in Verbindung mit dem eben zur Inklusion Gesagten wird mittelfristig zum Abschaffen dieser Schulen führen. In Deutschland tun einige Ideologen so, als habe die UNO Deutschland mit seinen Förder- und Sonderschulen aufs Korn genommen und deren Fortbestand untersagt. Wenn man die entsprechenden Schulgesetze zu Rate zieht, ist dem nicht so. Beim Lesen der Vorbemerkungen zum SEP entsteht aber durchaus der Eindruck, dass dieser Weg vorgezeichnet sei.

Deutschland hat weltweit eines der besten Systeme der Sonder- und Förderpädagogik mit rund 3.000 Förderschulen, deren 300.000 Schülern und mehr als 40.000 hochprofessionellen Förderlehrern. Es wäre unserer Ansicht nach falsch, dieses bewährte System in der nächsten Zeit zu zerstören.

Meine Damen und Herren, trotz der teilweise doch deutlichen Kritik an einigen Punkten des Schulentwicklungsplanes können wir mit einem „kritischen Ja“ dem Beschlussvorschlag des Kreisausschusses folgen.

Vielen Dank

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