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Große Anfrage z. T. Aufenthalt und Versorgung von Flüchtlingen 22.09.2016

Für die Kreistagssitzung am 22.09.2016 hatten wir diese Große Anfrage zum Aufenthalt und zur Versorgung von Flüchtlingen:

Frage 1: Wie viele Flüchtlinge mit welchem Aufenthaltsstatus haben wir aktuell im Landkreis?

Antwort: Zum Stand 12.07.2016 lebten insgesamt 2.874 Personen mit einem Asylgesuch im Landkreis, davon 724 mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte) , § 25 Abs. 2 AufenthG (anerkannte Flüchtlinge) und § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebeverbote).

Frage 2: Wie lange werden die Flüchtlinge mit welchem Status voraussichtlich im Landkreis verbleiben?

Antwort: Diese Frage kann vom Fachdienst Ausländerbehörde nicht beantwortet werden. Die Aufenthaltsdauer ist abhängig von der Länge sowie dem Ausgang des Asylverfahrens.

Frage 3: Welche Maßnahmen zur Integration sind in Planung?

Antwort: Es gibt mannigfaltige Integrationsmaßnahmen, die angeboten werden. Die ganz überwiegende Anzahl erbringen die ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätigen Bürgerinnen und Bürger. Nahezu flächendeckend haben sich dort in den Städten und Gemeinden Initiativen gebildet , wo Flüchtlinge Aufnahme fanden. Neben der Vermittlung erster Sprachkenntnisse stehen häufig rein praktische Dinge wie gemeinsames Einkaufen, Behördengänge oder der richtige Umgang mit Energie im Mittelpunkt. Bei der Planung und Umsetzung derartiger Angebote werden die Initiativen vor Ort tatkräftig durch die Ehrenamtskoordinatoren des Landkreises unterstützt.

Die Integrationsmaßnahmen, die der Landkreis selbst auf den Weg bringt, erstrecken sich in erster Linie auf den Erwerb der deutschen Sprache, zielgerichtet gerade auch an die, die noch keinen Integrationskurs besuchen dürfen, um sehr frühzeitig mit dem Spracherwerb beginnen zu können. Exemplarisch seien hier die Einsteigerkurse für den Deutscherwerb, die im zweiten Halbjahr 2016 an 10 Standorten angeboten werden sowie die aktuell 4 Alphabetisierungskurse genannt.

Darüber hinaus werden in Kooperation mit dem Jobcenter sowie der Agentur für Arbeit unterschiedliche Angebote zur Integration in den hiesigen Arbeitsmarkt unterbreitet.

Zum Einstieg in das Berufsleben und als Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels hat die Kreishandwerkerschaft vom Oktober 2015 bis Juni 2016 ein Projekt „Flüchtlinge ins Bauhandwerk” durchgeführt, an dem 30 Personen an den Standorten Frankenberg und Korbach teilnahmen.

Im Oktober dieses Jahres wird ein zweites derartiges Projekt mit ähnlicher Finanzierungsstruktur starten, allerdings mit einer breiter gestreuten Berufspalette.

Frage 4: Was kosten diese Maßnahmen und werden sie vom Land übernommen?

Antwort: Die Kosten für die Alphabetisierungskurse trägt das Land Hessen Die übrigen, vorstehend genannten Integrationsprojekte werden aus Kreismitteln, ohne eine Erstattung durch den Bund oder das Land, finanziert.

Die Kosten für die Deutschkurse belaufen sich insgesamt auf rd. 35.000,- €, für die Alphabetisierungskurse sind rd. 125.000,- € veranschlagt. An dem Projekt der Kreishandwerkerschaft beteiligt sich der Landkreis, neben den weiteren Projektträgern (Land, Jobcenter und der Agentur für Arbeit), mit einem Betrag von bis zu 50.000 ,- €. Die Abrechnung des Projektes liegt bisher noch nicht vor.

Frage 5: Wie viele Flüchtlinge welcher Religion/ religiösen Richtung haben wir im Landkreis?

Antwort: Die Religionszugehörigkeit von Asylsuchenden und Flüchtlingen wird statistisch nicht erfasst.

Frage 6: Welche Möglichkeiten gibt es, Unterdrückung aus religiösen und geschlechtlichen Gründen festzustellen?

Antwort: Bisher liegen hier keine Erkenntnisse über Unterdrückungen durch Asylbewerber und Flüchtlinge in durch den Landkreis belegten Unterkünften vor dem Hintergrund von Religionszugehörigkeit oder Geschlecht vor.

Frage 7: Wie hoch sind die Kosten zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge angesetzt? Werden die Kosten vom Land übernommen?

Antwort: Die Unterkunftskosten in Gemeinschaftsunterkünften belaufen sich, incl. aller Nebenkosten, zwischen 8,40 €uro und 9,50 €uro je Tag und Person, abhängig von der Ausstattung der Unterkunft und Inhalt des jeweiligen Betreibervertrages. In von den Gemeinden angemieteten Wohnungen belaufen sich die Kosten für den Landkreis auf 12,86 € je Tag, zu zahlen an die jeweilige Stadt und Gemeinde. In dieser Pauschale sind die Aufwendungen für die Herrichtung und Ausstattung der Wohnung , Personalkostenersatz für die dortigen Mitarbeiter (Bauhof) sowie die verbrauchsabhängigen Nebenkosten enthalten.

Die Kosten werden über die Landespauschale in Höhe von 865,- € je Monat und Asylbewerber erstattet.

Frage 8: Der Teilergebnishaushalt 052 Hilfen für Asylbewerber weist ein Ergebnis von – 1.019.464 € aus. Wird dieser Betrag vom Land erstattet?

Antwort: Nein, dieses (geplante) Defizit wird nicht erstattet. Ob und in welcher Höhe Kreismittel zur Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen eingesetzt werden müssen, hängt von den weiteren Zuweisungen des Landes in den Landkreis ab.

Frage 9: Wieso müssen für den Teilergebnishaushalt 052 Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von insgesamt 20.000,- € genutzt werden, wenn wir getreu des Konnexitätsprinzips die Kosten für Flüchtlinge vom Land erstattet bekommen.

Antwort: Nach den geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben sind alle Erträge und Aufwendungen für jedes Produkt getrennt voneinander zu verbuchen (Bruttoprinzip). Dies gilt auch für die nicht zahlungswirksamen Pensions- und Beihilferückstellungen.

Frage 10: Produkt 052010 was ist mit „Förderung der Rückkehrbereitschaft für alle ausländischen Flüchtlinge und sonstige Berechtigte” konkret gemeint? Welche Maßnahmen werden ergriffen/ sollen ergriffen werden?

Antwort: Nach der EU-Rückführungsrichtlinie und den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ist der freiwilligen Rückkehr eines ausreisepflichtigen Ausländers stets der Vorzug vor einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung (Abschiebung) zu geben. Entsprechend werden alle ausreisepflichtigen Personen durch die Asylbetreuer beraten. In der Vergangenheit wurden für den Fall einer freiwilligen Ausreise auch finanzielle Beihilfen durch den Fachdienst Soziale Angelegenheiten gewährt. Zwischenzeitlich erfolgt die Abwicklung von freiwilligen Ausreisen durch die zentrale Ausländerbehörde in Kassel/ die örtliche Ausländerbehörde, so dass Mittel aus der o. a. Kostenstelle nicht mehr aufgewendet werden.

Frage 11: Wie viele Personen dürfen die in Waldeck-Frankenberg aufgenommenen Flüchtlinge voraussichtlich über den Familiennachzug in den Kreis holen?

Antwort: Nach § 29 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Flüchtling binnen drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung den Zuzug seiner Kernfamilie beantragen. Die Familienmitglieder reisen dann mit Visa, ausgestellt von einer deutschen Botschaft im Ausland, nicht jedoch als Asylbewerber, ein.

Von wie vielen Flüchtlingen in welcher Anzahl noch Familienmitglieder, auf die die Nachzugsbestimmung Anwendung finden könnten, im Ausland leben, darüber liegen hier naturgemäß keine Erkenntnisse vor.

Frage 12: Wie viele Flüchtlinge im Landkreis sind vollzugsfähig ausreisepflichtig?

Antwort: Zum Stichtag 10.07.2016 lebten im Landkreis 211 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Die Abschiebung dieser Personen ist gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz ausgesetzt, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (z. B. Krankheit, fehlende Rückreisedokumente) unmöglich ist.

Frage 13: Arbeitet der Landkreis mit dem Hessischen Präventionsnetzwerk gegen Salafismus zusammen?

Antwort: Ja, im Bedarfsfall! Bei der Vorstellung des Netzwerkes im Oktober 2014 im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbaden wurde darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit mit den kommunalen Ansprechpartnern im konkreten Einzelfall stattfindet.

Gem. Mitteilung des Hess. Ministerium des Innern und für Sport gab es bisher keinen konkreten Unterstützungsbedarf im Landkreis, der die Initiierung von Begleitmaßnahmen mit kommunalen Ansprechpartnern erforderlich gemacht hätte.

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