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Anfrage z. T. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für die Sitzung am 04.11.2021

Folgende Frage reichte unser Fraktionsvorsitzender Stefan Ginder für die Sitzung des Kreistages am 04.11.21 ein:

Alle Ausgaben des Landkreises stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Vor dem Hintergrund einer evtl. Annahme des Beschlussvorschlages der Bündnisgrünen zu „Fair einkaufen“ frage ich den Kreisausschuss:

Wie hoch sind die geschätzten Mehrkosten jährlich bei einer bevorzugten Beschaffung von Fairtrade-Produkten im Vergleich zu herkömmlichen Produkten?

Nachfrage 1: Wie ist eine evtl. bevorzugte Beschaffung von Fairtrade-Produkten mit dem Vergabe- und dem Haushaltsrecht vereinbar?

Nachfrage 2: Warum müsste aus Sicht des Kreisausschusses eine bevorzugte Beschaffung von Fairtrade-Produkten nicht unter den Freiwilligen Leistungen ausgewiesen werden?

Antwort: Wie Fairtrade-Deutschland darstellt, verbindet Fairtrade Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen und Produzentenorganisationen und verändert Handel(n) durch bessere Preise für Kleinbauernfamilien, sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Beschäftigte auf Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Der Landkreis hat sich bereits im Jahr 2010 mit dem Thema menschenwürdige Arbeitsbedingungen beschäftigt und einen Kreistagsbeschluss zum Thema „Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ gefasst. Dieser sieht vor, dass bei der Beschaffung und Vergaben nur solche Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt oder verarbeitet worden sind.

Bei Ausschreibungen des Landkreises Waldeck-Frankenberg und seiner Eigenbetriebe finden seit dieser Zeit nur noch Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind. Der Nachweis ist von den Händlern der Waren mit anerkannten Siegeln (z. B. Rugmark oder TransFair-Siegel) zu liefern oder eine Selbstverpflichtung abzugeben.

Es besteht zwar kein nationales Gesetz, das die Berücksichtigung von Kinderarbeit bei öffentlichen Vergaben ausdrücklich regelt. Dennoch ist es vertretbar, sowohl aufgrund der Auslegungsmitteilung der Europäischen Kommission als auch aufgrund des Internationalen Übereinkommens, dass Produkte, die unter Einsatz von ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, bei öffentlichen Auftragsvergaben nicht berücksichtigt werden brauchen. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat damit kein neues Vergabekriterium schaffen, sondern lediglich geltendes Recht vollzogen.

Die monetären Auswirkungen sind bei diesem Thema nicht zu ermitteln, da keine Vergleichsangebote unter Berücksichtigung von ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe zugelassen werden.

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