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Anfrage z. T. Breitbandausbau für die Sitzung am 14.02.2022

Folgende Fragen reichte unser Fraktionsmitglied Dr. Andreas Salzmann für die Sitzung des Kreistages am 14.02.2022 ein:

Der WLZ war am 06.12.2021 zu entnehmen, dass die Firma Goetel aus Göttingen u.a. Waldeck-Frankenberg innerhalb der nächsten 3 Jahre flächendeckend mit Glasfaser bis in die Häuser ausbauen will. Ich frage den Kreisausschuss: Warum ist dies nicht Aufgabe der Breitband Nordhessen GmbH?

Zusatzfrage: Sofern die Firma Goetel tatsächlich des Ausbau beginnen sollte: Wer ist Auftraggeber und somit Kostenträger der Ausbaumaßnahmen?

Antwort: Der öffentliche Zweck der Breitband Nordhessen GmbH ist die flächendeckende Versorgung von privaten Haushalten und Gewerbebetrieben mit hochleistungsfähigen NGA-Breitbandanschlüssen. Andere
Wirtschaftsunternehmen wie z.B. die Fa. Goetel dürfen grundsätzlich auf diesem Markt ebenfalls
unternehmerisch tätig werden. Die Fa. Goetel handelt dabei eigenwirtschaftlich auf eigenes Risiko. Die
Breitband Nordhessen GmbH hat keine Monopolstellung und ist einer von mehreren Marktteilnehmern
.

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