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Umgang mit der Zuwanderung in den Landkreis Waldeck-Frankenberg

Mit fadenscheinigen Argumenten haben die Altparteien unseren Antrag auf “Umgang mit der Zuwanderung in den Landkreis Waldeck-Frankenberg” abgelehnt. Die Begründung: Mangelnde Zuständigkeit des Landkreises.

Sehr beunruhigend, wenn man bedenkt, dass die Kreise in ganz Deutschland unter den Kosten der Zuwanderer ächzen. Wie kann hier dann eine mangelnde Zuständigkeit angenommen werden? Darf der Zahlmeister nicht mitbestimmen?

Zudem gab Jan Nolte in seiner Begründung des Antrages an, dass es in Deutschland bereits Landkreise gibt, die diese Beschlüsse gefasst haben!

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