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Sachstand zur Einführung der Bezahlkarte

Frage der Abg. Jahn-Nell zum Sachstand Einführung der Bezahlkarte.

Der hessische Landtag hat sich zum Ziel gesetzt, nach einem ordentlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren gemäß den bundeseinheitlich vereinbarten Mindeststandards bis zum Sommer die Einführung der Bezahlkarte zu realisieren. Dieser Prozess findet im engen Austausch mit den Kommunen und den anderen Bundesländern statt.

Wir haben am 01.03.2024 unseren Antrag zurückgestellt, da der Erste Kreisbeigeordnete Karl Friedrich Frese zugesagt hat, dass die Umsetzung in Kürze erfolgen wird.

Frage:

Wie ist der Sachstand bezüglich der Einführung der Bezahlkarte im Landkreis Waldeck-Frankenberg?

Antwort:

Das nahezu bundesweite Ausschreibungs- und Vergabeverfahren läuft aktuell. Nach Angaben des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration Jugend und Soziales soll die Zuschlagserteilung etwa Mitte Juli 2024 erfolgen. Parallel werden unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände in Hessen die konkreten Umsetzungsstrategien vorbereitet. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Schnittstellen zu den Fachverfahren “Soziales” und “Finanzen”. Für Hessen ist vorgesehen, dass die Ausgabe der Karten bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erfolgt, sodass die Asylsuchenden perspektivisch bereits bei Zuweisung eine Karte besitzen und diese vor Ort weiter nutzen können. Weiterhin können landkreisseitig Kartenkontingente abgerufen und ausgegeben werden.
Zur zeitlichen Umsetzung hält man sich seitens des HMAIJS unter Verweis auf das laufende Verfahren bedeckt. Damit nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine zügige Einführung und Umsetzung im Landkreis Waldeck-Frankenberg erfolgen kann, sind von Seiten der Sozialverwaltung vorbereitende Gespräche mit weiteren möglicherweise involvierten Fachdiensten (Ausländerbehörde, Finanzen, IT, etc.) vorgesehen. Zudem ist von den Sozialdezernenten der nordhessischen Landkreise ein gemeinsames Vorgehen abgesprochen.

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