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Redebeitrag Hakola Dippel TOP7 – Gründung Kommunalwald GmbH 08.04.2019

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,

unsere Fraktion wird dem Beschlussvorschlag des Kreisausschusses zustimmen.

Aber nicht deshalb, weil wir ihn für eine sinnvolle Lösung halten, sondern weil es letztlich die Umsetzung von Vorgaben aus der EU auf der kommunalen Ebene ist.

Nach dem sogenannten Kartellrechtsurteil am 12. Juni 2018 hat der Landesforstausschuss in mehreren Sitzungen die Forderungen des Kartellamtes – mehr Wettbewerb zu ermöglichen – so umgesetzt, wie es Ihnen eben vorgetragen wurde.

Über die Bündelung bei der Vermarktung (Staatswald, Kommunalwald und Privatwald aus einer Hand) sahen sich die Sägewerker benachteiligt, was die Preisbildung betrifft.

Das Land Hessen hat nun aus Angst vor möglichen Regressansprüchen diese schnelle Regelung der zukünftigen Holzvermarktung erarbeitet.

Aus unserer Sicht ist dies der erste Schritt hin zur Auflösung des seit 45 Jahren bewährten sogenannten „Einheitsforstamtes“.

Mitte der siebziger Jahre des 20. Jh. wurde aus gutem Grund die Betreuung des Kommunal- und Kleinprivat-waldes gesetzlich geregelt der Landesforstverwaltung – ab 2001 HessenForst – zugeordnet.

Diese Bestimmung wurde Ende der neunziger Jahre gelockert. Seither haben die Kommunen die freie Wahl. Der überwiegende Teil der Kommunen mit Wald incl. des Domanialwaldes sind bei HessenForst geblieben.

Um einerseits die Kosten für sich selbst etwas zu mindern, andererseits aber auch den kleineren Kommunen eine Möglichkeit zu geben, ihr Holz weiterhin möglichst optimal vermarkten zu können, ist nun über die Domanialverwaltung die eben vorgestellte Holzverkaufsorganisation in Gründung (Kommunalwald GmbH).

Und wie wir gehört haben, schließen sich auch die meisten Kommunen dieser HVO an. Soweit so gut.

Der zweite Teil – die sogenannte Beförsterung – also der Teil im täglichen Geschäft, der die Wirtschafts-planung, das Auszeichnen der Bestände, die Organisation des Holzeinschlages und des Holzrückens und schließlich die Erstellung eines Nummernbuches für den Holzverkäufer betrifft – war und ist nicht Gegenstand der Ergebnisse aus dem Urteil und den Forderungen des Kartellamtes.

Meine Damen und Herren, es bestand also gar keine Notwendigkeit – im Wortsinn (Not abwenden) – dass die Domanial-verwaltung, der Kreiswald und die Waldeckische Landesstiftung ihre Kündigung gegenüber HessenForst ausgesprochen haben.

Es ist natürlich der freien Entscheidung des Waldeigentümers überlassen, wie bzw. von wem er seinen Wald bewirtschaften lassen will!

Aber – und hier liegt das Problem meine Damen und Herren, warum wir nur mit Magengrimmen zustimmen – in der aktuellen Lage (mit den Auswirkungen von zwei Stürmen, der extremen Dürre im Sommer 2018 und der befürchteten Borkenkäferkalamität) und in kürzester Zeit neben der quasi gesetzlich geforderten HVO noch eine funktionierende Forstverwaltung aufzubauen ist sehr ambitioniert, was übersetzt bedeutet : „fast unmöglich“.

Mittelfristig wird an der Idee „alles aus einer Hand“ (also von der Planung bis zum Verkauf) wahrscheinlich kein Weg vorbei führen.

Nur in der oben geschilderten Situation halten wir es für zu früh.

Trotzdem werden wir zustimmen, weil auch über die Kündigung Tatsachen geschaffen wurden, die der Kreistag nicht mehr beeinflussen kann.

Vielen Dank

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