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Gebühren müssen kostendeckend sein

Redebeitrag von Hakola Dippel zur Änderung der Frischfleisch-Kostensatzung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

meine Damen und Herren,

angesichts der fortgeschrittenen Zeit und weil hier eigentlich nur weniges zu sagen ist, möchte ich mich kurz fassen: Kommunale Gebührenordnungen sind immer kostendeckend zu gestalten. So verstehen wir jedenfalls die Aussagen des Gesetzes über kommunale Abgaben. Im Grunde ist es das Gleiche, wie bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die Kommune darf sich nicht über zu hoch berechnete Gebühren „bereichern“, aber sie sollte auch nicht dauerhaft bestimmte Personenkreise gleichsam subventionieren.

Deshalb müssen Gebührensatzungen regelmäßig angepasst werden. Im Grunde eine Formsache.

Nach unserem Verständnis handelt die Verwaltung hier also absolut richtig.

Meine Damen und Herren, im Ausschuss wurde kritisiert, dass die Jäger durch die (wieder) eingeführten Gebühren zu stark belastet würden.

Wir sehen das nicht. Zum einen haben wir ja das Erheben der Jagdsteuer ausgesetzt. Das ist ein deutlich höherer Betrag, mit dem der Kreis diesem Personenkreis entgegenkommt.

Und zum anderen ist der Abschuss beim Schwarzwild nicht so stark gestiegen, wie man sich das erhofft hatte. Es spricht also nichts dagegen, die ausgesetzte Gebührenerhebung wieder einzuführen.

Offensichtlich sind diese finanziellen Anreize nicht groß genug, um die Jäger dazu zu animieren, bei der Prävention der Afrikanischen Schweinepest mehr „Gas zu geben“ (sprich die Abschussquote deutlich zu steigern).

Ich möchte an dieser Stelle der Verwaltung einmal meinen Dank aussprechen: durch das Bereitstellen einer Synopse (sowohl in der Anlage zur als auch der Satzung selbst) war es uns leicht möglich die vorgesehenen Änderungen auf einen Blick zu erkennen und zu beurteilen.   Meine Damen und Herren, wie Sie meinen Ausführungen hoffentlich entnehmen konnte, werden wir dem Beschlussvorschlag zustimmen.

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