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Anfrage z. T. Maskenpflicht in Schulen für die Sitzung am 09.07.2021

Folgende Frage reichte unser Fraktionsvorsitzender Stefan Ginder für die Sitzung des Kreistages am 09.07.21 ein:

Eine neue Studie aus Deutschland zeigt die Gefahr der Maskenpflicht für Kinder in Schulen deutlich auf. Es wurde untersucht, wie sich die Masken konkret auf die C02-Belastung der Kinder auswirkt — mit erschreckendem Ergebnis.

Die Forscher verglichen den Kohlenstoffdioxidgehalt bei Kindern mit und ohne Nasen- und Mundschutz. Bereits nach nur drei Minuten überstieg der C02-Gehalt den vom Umweltbundesamt in geschlossenen Räumen für inakzeptabel erklärten Grenzwert um das 6-fache! Im Mittel tragen Kinder die Maske jedoch 270 Min lang. Je jünger das Kind, desto höher der C02-Wert!Das sogenannte Totraumvolumen in einer Maske sorgt für eine Konzentration des ausgeatmeten C02, das sich dort sammelt, mit der Frischluft vermischt und dadurch den C02-GehaIt der eingeatmeten Luft signifikant erhöht.

Ist dem Landkreis diese Studie bekannt?

Antwort: Leider versäumen Sie, in Ihrer Frage die genaue Quelle der Studie anzugeben. Vermutlich beziehen Sie sich auf einen Text des „Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ e.V., den dieser auf seiner Homepage vorstellt. Dieser Ver-ein hat sich der [ich zitiere] „Kritik an den überzogenen Beschränkungen“ in der Corona-Pandemie verschrieben, was an sich schon sehr bezeichnend ist. Im Deutschlandfunk hieß es dazu: „Dass mehrere Personen, die die Studie durchgeführt haben, zugleich Mitglieder des Vereins sind, ist nicht unbedingt ein gutes Zeichen“. Die der Studie zugrundeliegende Methodik wird sehr kritisch beurteilt. Ich denke, dies alles macht deutlich, wie diese Studie zu bewerten ist.

Nachfrage: Was unternimmt die Kreisverwaltung, um die Kinder in Schulen und Kindergärten in unserem Landkreis vor möglichen Schäden durch das weitere Tragen von Masken zu schützen?

Antwort: In den Schulen besteht derzeit noch eine „Maskenpflicht“ für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Das Lehrpersonal und die pädagogischen Fachkräfte gehen verantwortungsvoll mit ihrem Auftrag um und würden sofort einschreiten, sobald ein Kind eine bestimmte Symptomatik zeigt.

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