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Sicherheit von Windkraftanlagen im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Für die Kreistagssitzung am 11.9.2023 brachten wir einen Antrag ein, welcher die Sicherheit von Windkraftanlagen im Landkreis Waldeck-Frankenberg überprüfen solle.

Der Antrag wurde auf Empfehlung und Hinweis des Landrates, trotz unseres expliziten Hinweises auf die Sorgfaltspflicht des Landkreises von allen anderen Fraktionen nicht auf die Tagesordnung genommen.

Seine Begründung:
„Sicherheitskonzepte für Windkraftanlagen. Da liegt die Bauaufsicht beim Regierungspräsidium in Kassel – unteranderem – und wenn es um eine bauaufsichtliche, also hoheitliche Tätigkeit handelt, wäre es übrigens auch Aufgabenstellung nicht des Kreistages, des Vertretungsorgans, sondern des Kreisausschusses.“

Sehr interessant: Die Antwort des zuständigen Regierungspräsidiums

Nun gibt es auch eine Antwort des zuständigen Regierungspräsidiums Kassel auf meine Anfrage ob Sicherheitsberichte und Umweltverträglichkeitsprüfungen erstellt wurden.

Ergebnis: Dies ist nicht der Fall. (siehe weiter unten)

Wie kann unser Antrag nicht gerechtfertigt sein bei solch einer Antwort des Regierungspräsidiums? Verschließt man hier etwa absichtlich die Augen?

Die Kreisverwaltung bzw. der Landrat hätten mindestens eine eigene Nachfrage beim Regierungspräsidium im Rahmen der Sorgfaltspflicht vornehmen können. Es bedurfte lediglich einer E-Mail an die Pressestelle – auch wir erhielten zeitnah eine Antwort.

Was ist es, warum hier die die Verantwortlichen auf der Seite des Landkreises unseren Antrag nicht behandeln möchten? Ist es reine Überarbeitung oder steckt etwas dahinter? Wir bleiben dran!

Denn Fakt ist: Dass wir im Landkreis Windkraftanlagen in Betrieb haben, für die es weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch einen Sicherheitsbericht gibt, ist in keiner Weise verantwortungsbewusst.

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