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Redebeitrag Stefan Ginder TOP6 – Unterhaltsvorschussgesetz 29.06.2020

Sehr geehrte Frau Vorsitzender, meine Damen und Herren, liebe Kollegen von den GrünInnen,

mit Vorlage dieser großen Anfrage war uns noch nicht klar, welchen Erkenntnisgewinn Sie und wir daraus ziehen können. Und auch jetzt, mit der Beantwortung, sind wir nicht viel schlauer.

Vieles, beispielsweise die genannten Wechselwirkungen mit anderen sozialrechtlichen Leistungen, konnte man schon dem Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes entnehmen, wenn man denn wollte.

Das gleiche gilt für den Personalbedarf, über den wir in den Haushaltsberatungen gesprochen haben.

Also, was können wir aus der Beantwortung mitnehmen?
Wir haben hier schon vieles dazu gehört, aber ein Sachverhalt, und das ist der entscheidende Sachverhalt für unsere Fraktion, ist hier deutlich zu kurz gekommen: die Verletzung des Konnexitätsprinzip. Wer bestellt, also der Bund mit diesem Gesetz, der sollte auch das bezahlen, was er bestellt hat, nämlich vollumfänglich die Leistungsverpflichtungen, die sich daraus ergeben.

Der Bund, meine Damen und Herren, hat zwar seinen Anteil an diesen Sozialausgaben großzügig von etwa einem Drittel auf 40 % erhöht.  Die restlichen 60 % teilen sich aber das Land UND unser Landkreis. Konkret bedeutet das für unseren Landkreis Mehrkosten pro Jahr von gut 1,2 Mio €, Tendenz steigend.

Nun gut, jetzt könnte man ja nach den vorliegenden Antworten auf die Idee kommen, dann stellen wir eben mehr Personal ein, erhöhen die Rückgriffquote, und finanzieren uns dadurch wieder. Aber das geht ja auch nicht. Der clevere Partner Bund erhält nämlich von jedem erfolgreichen Rückgriff auch wieder seine 40 %.

Aber warum ist das so? Denn wir wissen, dass es so eben nicht sein MUSS.

Dass es auch anders geht, zeigen die Länder Bayern und Schleswig-Holstein. Hier werden die Kommunen eben nicht an den Kosten der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes beteiligt. Und in Sachsen-Anhalt ist derzeit eine Klage von 9 Landkreisen vor dem dortigen Verfassungsgericht anhängig, die sich gegen diese Mehrbelastung und die Verletzung des Konnexitätsprinzip wenden.

Wenn wir in unseren Haushalt schauen, dann können wir sehr gut sehen, wie stark unser Landkreis durch die Verletzung der Konnexität insgesamt belastet wird: Allein in 2020 planen wir Netto-Aufwendungen aus Transferleistungen in Höhe von 52,2 Mio €, und da sind die Corona-Folgen noch gar nicht mit inbegriffen, nach 49,1 Mio € im Vorjahr. Auf Deutsch heißt das: Wir sind verpflichtet, Sozialausgaben in dieser Höhe zu leisten, die wir nicht erstattet bekommen.

Daher rufe ich den Landtagsabgeordneten zu, die die Landesregierung tragen: Entlasten Sie die Kommunen, und fangen Sie direkt beim Landesanteil im Unterhaltsvorschussgesetz an.
Die Zahlen liegen Ihnen ja nun vor.

Vielen Dank.

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