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Rechtsgutachten zur Prüfung der Erstattungspflicht des Landes für die Vorhaltekosten für Wohnungen für Flüchtlinge

Neben der Resolution an das Land Hessen zur Übernahme der Vorhaltekosten für Wohnungen für Flüchtlinge hatten wir ebenfalls für die Kreistagssitzung am 15.05.2017 den Antrag gestellt, mit die Kosten für Rechtsgutachten zu ermitteln, um das Land ggf. auf diesem Wege zur Übernahme der Kosten zu drängen.

Hintergrund war u.a., dass Wohnraum für 500 Menschen im ganzen Kreisgebiet vorsorglich angemietet wurde, weil niemand sagen konnte, wie viele Flüchtlinge dem Landkreis noch zugewiesen werden.

Landrat Dr. Kubat stellte bereits im Februar in der WLZ fest, dass die Pauschale vom Land von 864 € pro Person und Monat für ein Rundum-Versorgungspaket nicht ausreiche. Dr. Kubat wurde mit den Worten zitiert: “Wir haben in den letzten Jahren aus eigener Schatulle Millionen drauf gelegt.” (WLZ v. 02.02.2017)

Mehrheitlich bei Gegenstimmen von SPD, CDU, FWG, GRÜNEN, FDP und LINKEN wurde auch dieser Antrag abgelehnt.

Unseren Antrag lesen Sie hier

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