Claudia Papst-Dippel zu TOP 6 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes 26.06.2017
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren,
in seinen Leitlinien bezeichnet sich der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als soziales Dienstleistungsunternehmen, das sich an den Bedürfnissen und Wünschen von geistig und seelisch behinderten Menschen und von Schwerbehinderten orientiert.
Es geht also um Menschen mit den unterschiedlichsten und unterschiedlich schweren Formen von körperlichen oder geistigen und seelischen Benachteiligungen und Behinderungen.
Der LWV bietet höchst fachkundige und dazu effiziente Betreuung bei dieser Vielzahl von Schicksalen an. Die hohe Qualität der geleisteten Arbeit, hat die AfD-Fraktion vor Ort, in unterschiedlichen Einrichtungen gesehen und erfragt.
Unser Eindruck, meine Damen und Herren, war der von vorbildlicher Arbeit in den besuchten Einrichtungen. Man ist offensichtlich zufrieden mit der Arbeit des LWV in unserer Region und anderen Teilen Hessens.
Die derzeitigen politischen Entscheidungen betreffen im Falle der Umsetzung des Bundesteilhabgesetzes, eine sehr spezielle Gruppe von Bürgern und diese verlangt uns ein besonderes Maß an Sensibilität ab!
In meiner schriftlichen Begründung unseres Antrages habe ich auf die, vom LWV geleistete einheitliche Betreuungsqualität auf hohem Niveau für ganz Hessen hingewiesen. Diese Qualität siedelt den LWV im bundesweiten Vergleich ganz vorne an. In der Unterschiedlichkeit der Schicksale, zeigt sich auch der Vorteil der Auslagerung von Verwaltungsaufgaben an einen darauf spezialisierten Verband.
Die Betreuungsstrukturen werden von einem spezialisierten Träger mit erheblichen verwaltungstechnischen Synergieeffekten erledigt und sorgen so für die gesetzgeberisch festgeschriebene Qualität der Betreuungsarbeit.
Die zentrale Organisation, mit gebündeltem Know-how bietet organisatorische, strukturelle und finanzielle Vorteile für alle Beteiligten – vielleicht vergleichbar der überall zunehmenden interkommunalen Zusammenarbeit.
Aber auch andere Argumente sprechen für ein Ausführungsgesetz (der Landesregierung) zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu Gunsten des LWV. So führte die FDP-Fraktion in der Verbandsversammlung des LWV die
Vorbildlichkeit von Controling und Revisionsarbeit in der Zentrale des Landeswohlfahrtsverbandes an.
Mit der Vitos GmbH, deren Alleingesellschafter der LWV ist, hat der Landkreis ja bereits positive Erfahrungen im Bereich seines Krankenhauses gemacht.
Nicht zuletzt hat sich die AfD aber auch für den LWV als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ausgesprochen, weil die Versorgung somit in kommunaler Trägerschaft verbleibt und damit dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen wird.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion hier im Kreistag, hat den AfD-Antrag zum LWV zurückgezogen. Es gibt zu diesem Thema drei sehr ähnlich lautende Anträge und wir werden aus Vernunftgründen dem Antrag der großen Koalition beitreten
Danke sehr.